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.§ 6 Mitgliedsbeiträge
 
  1. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.
  2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einer separaten Beitragsordnung festgeschrieben.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.
 
 
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