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.§ 11 Rechnungsprüfung
 

Die Prüfung der Kassen- und der Rechnungsführung obliegt den von der Mitgliederversammlung zu wählenden Rechnungsprüfern. Ihre Amtszeit entspricht der Amtszeit des Vorstandes; sie führen einmal jährlich die Kassenprüfung durch und berichten in der nächstliegenden Mitgliederversammlung.

 
 
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