Die Prüfung der Kassen- und der Rechnungsführung obliegt den von der Mitgliederversammlung zu wählenden Rechnungsprüfern. Ihre Amtszeit entspricht der Amtszeit des Vorstandes; sie führen einmal jährlich die Kassenprüfung durch und berichten in der nächstliegenden Mitgliederversammlung.