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.Beitragsordnung
 
§ 1 Mitliedsbeitrag von ordentlichen Mitgliedern
  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag von ordentlichen Mitgliedern --- außer Studenten der Hochschule Hof ---  beträgt Euro 25,-.
  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag von Studenten beträgt Euro 2,-. Studenten haben ihre Studenteneigenschaft nach einer Aufforderung durch den Vorstand durch Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung bis zum 31.12. eines jeden Jahres nachzuweisen. Erfolgt die Vorlage trotz einer schriftlichen Aufforderung durch den Vorstand nicht rechtzeitig, ist der Mitgliedsbeitrag nach Abs. 1 zu entrichten.
§ 2 Mitgliedbeitrag von Fördermitgliedern

Der Mitgliedsbeitrag von Fördermitgliedern beträgt Euro 250,-.

§ 3 Mitgliedbeitrag von Ehrenmitgliedern

Ehrenmitglieder bestimmen die Höhe ihres Jahresbeitrages selbst; ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

§ 4 Lastschrifteinzug und Fälligkeit

Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Sie werden mit Beitritt des Mitglieds, ansonsten jährlich zum 01. Januar fällig. Der Jahresbeitrag ist unabhängig davon zu bezahlen, zu welchem Zeitpunkt im Jahr der Beitritt erfolgt. Bei Austritt während des Jahres erfolgt keine Rückerstattung des Beitrags.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 22.11.2005 in Kraft.

 
 
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