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.§ 10 Beirat
 
  1. Zur Unterstützung der Vereinsarbeit steht dem Verein bei der Verwirklichung seiner Ziele der Beirat zur Verfügung, der den Verein und insbesondere dem Vorstand in beratender Funktion unterstützt. Eine organschaftliche Vertretungsmacht steht dem Beirat nicht zu.
  2. Der Beirat besteht aus bis zu 10 Mitgliedern.
  3. Geborene Mitglieder des Beirates sind:
    1. der Präsident der Hochschule Hof als Beiratsvorsitzender,
    2. die Dekane der Fakultäten der Hochschule Hof,
    3. der Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der Hochschule Hof.
  4. Die weiteren Mitglieder des Beirates werden vom Vorsitzenden des Vorstands benannt. Die Amtszeit der benannten Beiräte entspricht der Amtszeit des Vorstandes.
 
 
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